BERATUNG

Guter Rat muss nicht teuer sein. Darauf habe ich bereits hingewiesen

Sinn und Zweck einer Beratung sollte es sein, den Mandanten vor Schaden zu bewahren und ihm anzuraten, wie er sich in bestimmten Situationen verhalten kann und muss.
Auf die Frage, was kostet eine Beratung, kann jetzt eine klare Antwort nicht gegeben werden:

  • Der Rechtsanwalt soll mit seinem Auftraggeber im Falle einer Beratung eine Vergütungsvereinbarung treffen. Die Beratungsgebühren können dann nach dem Gegenstandswert oder aber auch ein Zeithonorar berechnet werden
  • Die Gebühren können, müssen aber nicht auf später entstehende Gebühren angerechnet werden
  • Wurde keine Vereinbarung getroffen, beträgt eine Beratungsgebühr höchstens 250,00 €, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 €
  • Im beiderseitigen Interesse sollte jedoch eine schriftliche und von dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt unterzeichnete Vergütungsvereinbarung Klarheit schaffen.

Für Personen mit geringerem Einkommen kann auf die Beratungshilfe verwiesen werden. Der Rechtssuchende hat selbst eine Gebühr von 15,00 € zu zahlen. Dieser Beitrag kann von dem Rechtsanwalt erlassen werden. Fragen Sie selbst nach der Möglichkeit der Beratungshilfe!

Ich berate Sie auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht oder beim Forderungseinzug.
Im Verkehrsrecht kann es sich um eine Verkehrsunfallsache handeln oder aber auch um ein Bußgeldverfahren. Fraglich ist, ob ich z.B. als Schädiger ein Verwarnungsgeld zahle oder es auf ein Bußgeldverfahren ankommen lasse, insbesondere dann, wenn der Mandant nicht Rechtsschutz versichert ist. Was nutzt es, wenn ein Verwarnungsgeld von 35,00 € zu zahlen ist, aber die Kosten der Verteidigung mehr als 200,00 € ausmachen.

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