| Zulassung |
| |
| Seit nunmehr 25 Jahren bin ich für meine
Mandanten tätig. |
| Die Zulassung erfolgte im Oktober 1980
durch den Präsidenten des Landgerichts Duisburg. Durch die Zulassung als
Rechtsbeistand kann und darf ich, ebenso wie ein Rechtsanwalt,
Rechtsberatung entgeltlich durchführen. |
| Seit Anfang 1981 bin ich Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Durch die Aufnahme in die
Rechtsanwaltskammer bin ich befugt, vor den Gerichten aufzutreten und
mündlich zu verhandeln. |
| In Angelegenheiten, in denen
Anwaltszwang besteht, darf ich vor dem Landgericht oder Familiengericht
nicht auftreten. |
| |
| 1980 = Zulassung als Rechtsbeistand |
| 1981 = Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Düsseldorf |
| |
Mitgliedschaften:
- Mitglied im
DAV (Deutscher Anwaltverein)
- Mitglied im im
Düsseldorfer Anwaltsverein, Prüfungsausschuss
der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in Oberhausen/Mülheim an
der Ruhr
-
Durch den Justizminister des Landes NRW in den
Berufsbildungsausschuss bei der Rechtsanwaltskammer für
den OLG-Bezirk Düsseldorf berufen
|
Fortbildungs-Maßnahmen:
- Im Jahr 2006

- Im Jahr 2007

- Im Jahr 2008

- Im Jahr 2009

- Im Jahr 2010

|
| |