| Zulassung |
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| Seit nunmehr 25 Jahren bin ich für meine
Mandanten tätig. |
| Die Zulassung erfolgte im Oktober 1980
durch den Präsidenten des Landgerichts Duisburg. Durch die Zulassung als
Rechtsbeistand kann und darf ich, ebenso wie ein Rechtsanwalt,
Rechtsberatung entgeltlich durchführen. |
| Seit Anfang 1981 bin ich Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Durch die Aufnahme in die
Rechtsanwaltskammer bin ich befugt, vor den Gerichten aufzutreten und
mündlich zu verhandeln. |
| In Angelegenheiten, in denen
Anwaltszwang besteht, darf ich vor dem Landgericht oder Familiengericht
nicht auftreten. |
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| 1980 = Zulassung als Rechtsbeistand |
| 1981 = Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Düsseldorf |
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| Außerdem: |
| Mitglied im
Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein). |
| Mitglied im im
Düsseldorfer Anwaltsverein, Prüfungsausschuß
der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in Oberhausen/Mülheim an
der Ruhr. |
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Durch den Justizminister des Landes NRW in den
Berufsbildungsausschuss bei der Rechtsanwaltskammer für
den OLG-Bezirk Düsseldorf berufen. |
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