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Grundlage des Mietverhältnisses
ist der zwischen den Mietparteien geschlossene Mietvertrag. Ob
alle vertraglichen Vereinbarungen auch Geltung haben,
entscheidet in vielen Fällen das Amtsgericht. Mangelhaftes
Ausfüllen des Mietvertrages lassen viele Streitigkeiten
aufkommen, aber auch bei den Betriebskosten sind Vermieter und
Mieter oft unterschiedlicher Meinung.
Der Wohnungseigentümer ist nicht sein eigener „Hausherr“. Er
muss Rücksicht auf die anderen Wohnungseigentümer nehmen. Das
führt oft zu Streitigkeiten
In Wohnungseigentumssachen entscheidet in erster Instanz vor dem
Amtsgericht der Amtsrichter. Ob es sich um rückständige
Hausgeldforderungen oder um Streitigkeiten wegen Veränderungen
am Gemeinschaftseigentum handelt, der Richter entscheidet.
Ob diese Entscheidung angefochten werden kann, hängt auch hier
vom Gegenstandswert ab. Der Wert muss den Betrag von 750,00 €
übersteigen. Nur dann ist die Beschwerde zulässig.
Im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht gibt es oft viele
Fragen. Lassen Sie sich beraten. Guter Rat muss nicht teuer
sein, obgleich gerade in Mietsachen oder in
Wohnungseigentumssachen sich die Gebühren der anwaltlichen
Tätigkeit nach dem Gegenstandswert berechnen. Fragen Sie deshalb
vorher, welche Gebühren anfallen werden.
Inzwischen bin ich auch Mitglied im DAV und in der
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
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