JOSEF MARIA DIEPMANS · RECHTSBEISTAND

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und im Deutschen Anwalt Verein

 
 

Forderungseinzug

Forderungseinzug - Zwangsvollstreckung - Insolvenzverfahren
 
In vielen Fällen bedeutet der Anspruch nicht unbedingt auch, dass der Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner durchsetzen kann. Dennoch: In den meisten Fällen sollte eine Vollstreckungsmöglichkeit, wenn ein Titel vorliegt, überlegt werden. Die Vollstreckung auf "blauen Dunst" kostet dem Gläubiger Geld.

Geltendmachung des Anspruchs, Mahnung, gerichtliche Durchsetzung ist nicht immer Sache des Mandanten selbst. Fragen Sie!

Der Schuldner könnte bereits so verschuldet sein oder es ist ein Insolvenzverfahren bereits anhängig. Manche Kosten sind unnütz. Gute Beratung schützt auch den Gläubiger vor Schaden (und vor allen Dingen vor Kosten). Und zwangsvollstreckt hat so mancher Anwalt auch, obwohl die Voraussetzungen dafür gar nicht vorgelegen haben.

Es ist notwendig, dass viele Fragen zuvor besprochen werden müssen.

Der Auftraggeber (Mandant) haftet auch dann für die entstandenen Gebühren und Kosten, wenn der Schuldner diese nicht zahlt oder zahlen kann und die Zwangsvollstreckung erfolglos ist.

Seit dem 1. Januar 1999 kann nicht nur ein Gewerbetreibender bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf das Insolvenzverfahren zurückgreifen. Jeder Schuldner kann das Schuldenbereinigungsverfahren durchführen, einen Schuldenbereinigungsplan unterbreiten oder auch das Insolvenzverfahren zu betreiben. Das ist auch möglich, wenn der Schuldner selbst die Kosten für das Verfahren nicht bezahlen kann. Für die Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans kann Beratungshilfe bewilligt werden. Sie sollten, wenn sie sich ihrer „Altlasten“ entledigen wollten, das Verfahren betreiben.
In einer Vielzahl von Angelegenheiten habe ich erfolgreich ein Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt und und schließlich mit dem Schuldner das Insolvenzverfahrens eingeleitet.
 

        

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