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Forderungseinzug |
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| Forderungseinzug - Zwangsvollstreckung -
Insolvenzverfahren |
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In vielen Fällen bedeutet der Anspruch nicht unbedingt auch,
dass der Gläubiger seine Forderung gegen den Schuldner
durchsetzen kann. Dennoch: In den meisten Fällen sollte eine
Vollstreckungsmöglichkeit, wenn ein Titel vorliegt, überlegt
werden. Die Vollstreckung auf "blauen Dunst" kostet dem
Gläubiger Geld.
Geltendmachung des Anspruchs, Mahnung, gerichtliche
Durchsetzung ist nicht immer Sache des Mandanten selbst.
Fragen Sie!
Der Schuldner könnte bereits so verschuldet sein oder es ist
ein Insolvenzverfahren bereits anhängig. Manche Kosten sind
unnütz. Gute Beratung schützt auch den Gläubiger vor Schaden
(und vor allen Dingen vor Kosten). Und zwangsvollstreckt hat
so mancher Anwalt auch, obwohl die Voraussetzungen dafür gar
nicht vorgelegen haben.
Es ist notwendig, dass viele Fragen zuvor besprochen werden
müssen.
Der Auftraggeber (Mandant) haftet auch dann für die
entstandenen Gebühren und Kosten, wenn der Schuldner diese
nicht zahlt oder zahlen kann und die Zwangsvollstreckung
erfolglos ist.
Seit dem 1. Januar 1999 kann nicht nur ein Gewerbetreibender
bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf das
Insolvenzverfahren zurückgreifen. Jeder Schuldner kann das
Schuldenbereinigungsverfahren durchführen, einen
Schuldenbereinigungsplan unterbreiten oder auch das
Insolvenzverfahren zu betreiben. Das ist auch möglich, wenn
der Schuldner selbst die Kosten für das Verfahren nicht
bezahlen kann. Für die Herbeiführung einer
außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die
Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans kann
Beratungshilfe bewilligt werden. Sie sollten, wenn sie sich
ihrer „Altlasten“ entledigen wollten, das Verfahren
betreiben.
In einer Vielzahl von Angelegenheiten habe ich
erfolgreich ein Schuldenbereinigungsplanverfahren
durchgeführt und und schließlich mit dem Schuldner das
Insolvenzverfahrens eingeleitet.
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