JOSEF MARIA DIEPMANS · RECHTSBEISTAND

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und im Deutschen Anwalt Verein

 
 

Beratung

Beratung
 
Guter Rat muss nicht teuer sein. Darauf habe ich bereits hingewiesen. 
Sinn und Zweck einer Beratung sollte es sein, den Mandanten vor Schaden zu bewahren und ihm anzuraten, wie er sich in bestimmten Situationen verhalten kann und muss.
Auf die Frage, was kostet eine Beratung, kann jetzt eine klare Antwort nicht gegeben werden:
Seit dem 1. Juli 2006 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in seiner geänderten Fassung. Nach den ab dem 1. Juli 2006 geltenden Änderungen soll der Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber im Falle einer Beratung eine Vergütungsvereinbarung treffen. Die Beratungsgebühren können dann nach dem Gegenstandswert oder aber auch ein Zeithonorar berechnet werden. Die Gebühren können, müssen aber nicht auf später entstehende Gebühren angerechnet werden.
Wurde keine Vereinbarung getroffen, beträgt eine Beratungsgebühr höchstens 250,00 €, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 €. Im beiderseitigen Interesse sollte jedoch eine schriftliche und von dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt unterzeichnete Vergütungsvereinbarung Klarheit schaffen.
 
Für Personen mit geringerem Einkommen kann auch auf die Beratungshilfe verwiesen werden. Der Rechtssuchende hat dann einen Kostenbeitrag von 10,00 € selbst zu zahlen. Dieser Beitrag kann ggf. auch von dem Rechtsanwalt erlassen werden. Fragen Sie ggf. nach der Möglichkeit der Beratungshilfe!
 

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Gerade auf diesen beiden Rechtsgebieten kann eine Beratung von Nutzen sein. Wird vom Vermieter ein überhöhter Mietzins geltend gemacht? Ist das Mieterhöhungsverlangen berechtigt?

 

Das trifft auch in Verkehrsunfallsachen zu, nämlich dann, ob ich z.B. als Schädiger ein Verwarnungsgeld zahle oder es auf ein Bußgeldverfahren ankommen lasse, insbesondere dann, wenn dieser nicht Rechtsschutz versichert ist. Was nutzt es, wenn ein Verwarnungsgeld von 35,00 € zu zahlen ist, aber die Kosten der Verteidigung mehr als 200,00 € ausmacht.

 
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